Bei der Einziehung von Forderungen bieten wir einen besonderen Service an.
Das außergerichtliche Mahnschreiben eines sich bereits im Verzug befindlichem Schuldner berechnen wir dem
Gläubiger mit 50,00 EUR netto.
Unsere Tätigkeit zur Erlangung des Vollstreckungsbescheides mit weiteren 50,00 EUR netto.
Sollte der Kostenschuldner dann Kosten, Zinsen und Hauptforderung komplett bezahlen, erhalten Sie diese Beträge rückerstattet.
Dieses Angebot können wir nur dann nicht machen, wenn die Haftung dazu außer Verhältnis steht.
An dieser Stelle hätten Sie nun komfortabel ein Formular ausfüllen können.
Durch die Datenschutzgrundsatzverordnung (DSGVO), die das bereits bestehende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erweitert, halten wir uns an die Prinzipen der Datensicherheit (trotz bereits aktiven SSL Zertifikat), Datenminimierung und Datensparsamkeit.
Weiterhin ist der Berufsstand der Anwählte zu besonderer Verschwiegenheit verpflichtet.
Da es aber nun mal ohne Daten nicht geht, rufen Sie in unserer Kanzlei unter 04262 919641 an. Wir klären gerne vertraulich alles weitere mit Ihnen.
Gern rufen wir Sie auch innerhalb unserer Bürozeiten zurück.