Erstberatung

Immer wieder hören wir, dass Mandanten der Meinung sind, Rechtsberatung sei kostenlos bzw. man müsse im Netz nur lange genug „googeln“, um die richtige Antwort kostenlos zu erhalten.

Richtig dabei ist, dass der Anwalt im Beratungsverfahren unterhalb der Sätze des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes Vereinbarungen treffen kann. Ob er dabei bis an die Grenze der Kostenlosigkeit geht, ist streitig. Entscheidend ist jedoch, dass Sie eine qualifizierte Antwort bekommen müssen. Diese setzt notwendigerweise entstehende Kosten voraus. Jeder Mandant hat hier einen Anspruch auf effektive Vertretung, optimale Beratung sowie 100 %ige Aufmerksamkeit und Präsenz. 

Dies ist allerdings nur möglich, wenn auch die Rechtsberatung nicht kostenlos erfolgt.

Die Beratung ist darüber hinaus auch kein Frage- / Anwortspiel, sondern wir müssen den konkreten Fall und die Situation sorgfältig prüfen und erfragen, uns auch über die Hintergründe ein Bild machen und treten auch in eine Haftungsbeziehung Ihnen gegenüber.

Deswegen werden Erstberatungen mit einem Satz von 100,00 EUR bzw. 150,00 EUR netto, je nach Umfang, abgerechnet. Bei weitergehenden Beratungen würden wir uns zunächst über die entstehenden Kosten unterhalten und einigen. Dabei können Sie grundsätzlich von einem Stundensatz von 100,00 EUR netto ausgehen.

Rufen Sie uns an unter +49 (0) 4262 919641 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.