Ein einfacher und schneller Weg.
Immer mehr Menschen beziehen ihre Dienstleistungen heute überwiegend aus dem Internet. Das ist auch für die Scheidung möglich, zumindest der Informationsaustausch. Es muss natürlich immer am zuständigen Gericht ein Termin stattfinden, den wir gerne begleiten bzw. für Vertretung sorgen.
Scheidung-Online bietet für Sie jedoch den Vorteil, ohne lange Termine und Anwaltsbesuche Ihr Scheidungsverfahren vorzubereiten und durchführen zu lassen. Es fallen nicht mehr Kosten an, als wenn Sie den Anwalt vor Ort aufsuchen.
Scheidung-Online hat sicherlich ihre Grenzen, wenn wir erkennen, dass hier Probleme sein könnten. Wir würden Sie dann darauf aufmerksam machen und mit Ihnen näher in die Beratung einsteigen. Das kann auch dazu führen, dass wir Ihnen geeignete Kollegen vor Ort vorschlagen, wenn das online nicht gelöst werden kann.
Das ganze läuft so:
Sie füllen das Scheidungsformular aus und sendenuns das völlig unverbindlich und kostenfrei zu.
An dieser Stelle hätten Sie nun komfortabel ein Formular ausfüllen können.
Durch die Datenschutzgrundsatzverordnung (DSGVO), die das bereits bestehende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erweitert, halten wir uns an die Prinzipen der Datensicherheit (trotz bereits aktiven SSL Zertifikat), Datenminimierung und Datensparsamkeit.Weiterhin ist der Berufsstand der Anwählte zu besonderer Verschwiegenheit verpflichtet.
Da es aber nun mal ohne Daten nicht geht, rufen Sie in unserer Kanzlei unter +49 (0)4262 919641 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir klären gerne vertraulich alles weitere mit Ihnen.
Gern rufen wir Sie auch innerhalb unserer Bürozeiten zurück.Sie erhalten von uns nach kurzer Prüfung ein Vollmachts-Formular und einen Kostenvoranschlag für die mindestens entstehenden Gebühren.
Ggf. haben wir noch einige Rückfragen, die Sie bitte beantworten möchten. Wenn Sie über Verfahrenskostenhilfe informiert werden möchten, so stehen wir selbstverständlich auch für Sie zur Verfügung.
- Mit Erteilung der Vollmacht reichen wir dann den Scheidungsantrag beim für Sie zuständigem Gericht ein.
In der Regel ist der Versorgungsausgleich durchzuführen. Sie erhalten dann entsprechende Formulare, wobei wir raten, schon während der Trennungszeit ein Kontenbereinigungsverfahren bei Ihrem Rentenversicherer einzuleiten. - Nach dem der Scheidungsantrag und die Formulare für den Versorgungsausgleich bei Gericht sind wird das Gericht einen Termin bestimmen.
Den Termin nehmen wir für Sie wahr bzw. sorgen für einen kompetente Vertretung. Das persönliche Erscheinen zum Termin ist, bis auf wenige Ausnahmefälle, erforderlich. Wir sorgen dann dafür, dass der Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk Ihnen zugesandt wird.
Besonderheiten gelten, wenn
- einer oder beide Ehepartner nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben
- es um die Aufhebung einer Lebenspartnerschaft geht.
Auch in solchen Fällen stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Unser Spezialgebiet ist nicht nur die Durchführung von Scheidungsverfahren, auch alle anderen Themen rund um die Ehe und Partnerschaft, insbesondere Sorgerecht, Umgangsrecht und Unterhalt, werden von uns gleichzeitig, wenn möglich als Folgesache zum Scheidungsverfahren schnell und sicher bearbeitet.
Auch wenn Sie sich noch unsicher sind, ob die Scheidung über den Online-Weg für Sie der richtige Sie, stehen wir gerne beratend zu Ihrer Seite, um Ihnen bei dieser Entscheidung zu helfen.